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Grenzüberschreitende Identifizierung juristischer Personen bei Wertpapiergeschäften

Die Verwendung der LEIs ist bereits in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1247/2012 der Europäischen Kommission (2) geregelt und sollte auch bei der Speicherung von Daten in zentralen Verwahrungsstellen verwendet werden. Die Verwendung der eigenen Formate der CSDs sollte auf interne Verfahren beschränkt sein, aber für die Berichterstattung und Übermittlung von Informationen an die zuständigen Behörden sollte der interne Code angemessen in einen allgemein anerkannten Standard wie dem LEI (der dem ISO-Standard 17442 entspricht) umgewandelt werden. Parteien von Wertpapiergeschäften werden unabhängig von ihrem Vertragsland anhand des LEI-Codes identifiziert.

Welche Durchführungsverordnungen regeln die Verwendung von LEI-Codes im Gebiet der Europäischen Union?

Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1247/2012 der Europäischen Kommission (2) sah vor, dass OTC-Derivatekontrakte in der Regel weder anhand bestehender, auf den Finanzmärkten weit verbreiteter Codes wie dem International Securities Identification Code (ISIN) eindeutig identifizierbar noch durch den ISO-Klassifizierungscode für Finanzinstrumente (CFI) beschreibbar sind. Deshalb musste eine neue und allgemein verwendete Erkennungsmethode entwickelt werden. Am 16. August 2012 trat die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über außerbörslich gehandelte Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister („EMIR“) in Kraft, die Leitlinien für die Verwendung von LEI-Codes zur Erfüllung der EMIR-Meldepflicht enthält. Der größere Bedarf für die Verwendung von LEI-Codes ergab sich aus der am 3. Januar 2018 in Kraft getretenen Richtlinie 2014/65/EU (MIFID 2) und der unmittelbar anwendbaren Verordnung (EU) Nr. 600/2014 (MIFIR, Art 26), der allen in Europa registrierten Unternehmen, die börsennotierte Wertpapiere kaufen oder verkaufen wollten, die Verpflichtung eines LEI-Codes auferlegte.