Beantragen oder verlängern Sie eine LEI-Nummer in der Europäischen Union. Finden Sie eine autorisierte LEI-Registrierungsstelle im Mitgliedstaat

Mit dem Validierungstool von LEI Europa können Sie überprüfen, ob Ihr Unternehmen bereits eine LEI-Nummer hat. Wenn noch keine LEI-Nummer ausgegeben wurde, verweisen wir auf eine autorisierte LEI-Registrierungsstelle in Ihrem Mitgliedstaat. Sie können eine sichere Datenübertragung von der LEI Europa-Datenbank zur entsprechenden Registrierungsstelle initiieren.

Haben Sie Ihr Unternehmen nicht gefunden?

Informationen zur Verwendung des LEI-Codes in der Europäischen Union

Grenzüberschreitende Identifizierung juristischer Personen bei Wertpapiergeschäften

Die Verwendung der LEIs ist bereits in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1247/2012 der Europäischen Kommission (2) geregelt und sollte auch bei der Speicherung von Daten in zentralen Verwahrungsstellen verwendet werden. Die Verwendung der eigenen Formate der CSDs sollte auf interne Verfahren beschränkt sein, aber für die Berichterstattung und Übermittlung von Informationen an die zuständigen Behörden sollte der interne Code angemessen in einen allgemein anerkannten Standard wie dem LEI (der dem ISO-Standard 17442 entspricht) umgewandelt werden. Parteien von Wertpapiergeschäften werden unabhängig von ihrem Vertragsland anhand des LEI-Codes identifiziert.

Wie wird ein LEI-Code ausgestellt?

Das Recht zur Vergabe des LEI-Codes haben Unternehmen (LOU oder Local Operating Unit), die von der GLEIF, der Dachorganisation des globalen LEI-Systems, akkreditiert sind. LOUs arbeiten mit LEI-Code-Registrierungsstellen zusammen, die die LEI-Registrierungsanträge der Kunden vorbereiten und sie zur Datenvalidierung und LEI-Code-Ausstellung an die LOUs weiterleiten. Wenn der LEI-Code ausgestellt wird, wird der LEI-Code an die E-Mail-Adresse des Kunden gesendet, und die LEI-Code-Daten des Unternehmens werden an die internationale GLEIF-Datenbank übertragen.

Wie wird ein LEI-Code verlängert?

Der LEI-Code wird für 1 Jahr ausgestellt. Um die Zuverlässigkeit der Daten zu erhöhen und sie aktuell zu halten, muss der LEI-Code einmal jährlich verlängert werden. Die Europäische Wertpapiermarktaufsichtsbehörde (ESMA) hat den Marktteilnehmern versichert, dass zur Einhaltung der MiFID II/MiFIR-Vorschriften der LEI-Code aktiv sein muss (Status „ISSUED“ in der GLEIF-Datenbank), und regulierte Finanzinstitute keine Aufträge für Transaktionen mit börsennotierten Wertpapieren von Kunden mit abgelaufenem LEI-Code akzeptieren sollten. Eine Verlängerung des LEI-Codes ist 60 Tage vor Ablauf der Gültigkeitsfrist möglich. Um den Verlängerungsprozess zu starten, muss das Unternehmen einen entsprechenden Antrag auf der Website eines LEI-Code-Dienstleisters stellen.

Welche Durchführungsverordnungen regeln die Verwendung von LEI-Codes im Gebiet der Europäischen Union?

Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1247/2012 der Europäischen Kommission (2) sah vor, dass OTC-Derivatekontrakte in der Regel weder anhand bestehender, auf den Finanzmärkten weit verbreiteter Codes wie dem International Securities Identification Code (ISIN) eindeutig identifizierbar noch durch den ISO-Klassifizierungscode für Finanzinstrumente (CFI) beschreibbar sind. Deshalb musste eine neue und allgemein verwendete Erkennungsmethode entwickelt werden. Am 16. August 2012 trat die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über außerbörslich gehandelte Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister („EMIR“) in Kraft, die Leitlinien für die Verwendung von LEI-Codes zur Erfüllung der EMIR-Meldepflicht enthält. Der größere Bedarf für die Verwendung von LEI-Codes ergab sich aus der am 3. Januar 2018 in Kraft getretenen Richtlinie 2014/65/EU (MIFID 2) und der unmittelbar anwendbaren Verordnung (EU) Nr. 600/2014 (MIFIR, Art 26), der allen in Europa registrierten Unternehmen, die börsennotierte Wertpapiere kaufen oder verkaufen wollten, die Verpflichtung eines LEI-Codes auferlegte.

Einreichung von LEI-Code-Daten und Verfügbarkeit von Informationen

Internationales Zentralregister

Informationen zu LEI-Codes werden in einem einzigen internationalen Zentralregister gesammelt, das von der Global Legal Entity Identifier Foundation oder GLEIF verwaltet wird. Nur von GLEIF akkreditierte LOUs können Daten an das Register übermitteln. Die Registerinformationen sind öffentlich und stehen allen Marktteilnehmern auf der GLEIF-Website www.gleif.org zur Verfügung. Diese Validierungssoftware erhält Daten aus der GLEIF-Datenbank, die einmal täglich aktualisiert wird. LEI Europa konsolidiert Daten aus verschiedenen Registern und vergleicht sie mit den im GLEIF-Register eingetragenen Daten.

Aktualisierung des LEI-Codes, Änderung des Registrars und andere Aktionen

Der LEI-Code folgt den Grundsätzen des freien Dienstleistungs- und Warenverkehrs, Unternehmen sind nicht dauerhaft an einen Registrar gebunden. Dies bedeutet, dass ein Unternehmen seinen LEI-Code-Registrar (LOU) jederzeit auf einen anderen Mitgliedsstaat- oder Drittland-Registrar ändern kann, der für die Verwaltung von LEI-Codes im Gründungslandes des jeweiligen Unternehmens akkreditiert ist. Um Unternehmen zu identifizieren, ist es wichtig, dass die Unternehmensdaten in der GLEIF-Datenbank aktuell sind, und daher sind Unternehmen verpflichtet, dem Registrar aktuelle Daten über den Status, die Kontaktinformationen und die Eigentümerstruktur des Unternehmens mindestens einmal im Jahr zu übermitteln. Die Daten werden über die LOU übermittelt, die Aktualität der Daten kann in der GLEIF-Datenbank oder mithilfe des LEI Europa-Validierungstools überprüft werden.

LEI-Zertifikat

Registrare und Account Manager fordern Informationen über den LEI-Code eines Unternehmens aus der GLEIF-Datenbank durch eine Abfrage an, es ist nicht erforderlich, ein Papierzertifikat oder eine andere Bestätigung einzureichen. Es ist auch nicht notwendig, ein kostenpflichtiges Zertifikat oder andere Nachweise zu erwerben, um den LEI-Code zu verwenden. GLEIF und LOUs verkaufen keine kostenpflichtigen Zertifikate, alle Account Manager oder Registrare müssen eine elektronische Anfrage an die GLEIF stellen, um die Daten im Zusammenhang mit dem LEI-Code zu überprüfen.

LEI-Code-Struktur und technischer Standard

8 9 4 5 0 0 2 7 A K 4 L S O G X G Y 1 8
LOU-Identifikationscode Einzigartige Symbole, die für das Unternehmen charakteristisch sind Kontrollzahlen

 

Der LEI-Code ist ein eindeutiger 20-stelliger Code aus Buchstaben und Zahlen und entspricht der ISO-Norm 17442. Die ersten vier Symbole identifizieren den Registrar (LOU), der den Code ausgestellt hat, und ändern sich nicht, wenn das Unternehmen beschließt, den Registrar für den LEI-Code zu wechseln. Darauf folgen zwei Nullen, gefolgt von einem eindeutigen Code, anhand dessen das Unternehmen im GLEIF-Register identifiziert werden kann. Der Antrag wird immer als Ganzes (einschließlich LOU-Identifikationscode, Kontrollnummern und Unternehmenskennung) an das Register übermittelt. Anhand des LOU-Identifikationscodes kann zum Zeitpunkt der Anfrage nicht festgestellt werden, welcher Registrar des Mitgliedstaats den LEI-Code verwaltet. Diese Informationen sind jedoch öffentlich über die GLEIF-Datenbank oder über das LEI Europa-Validierungstool verfügbar.

Der LEI-Code ist ein eindeutiger 20-stelliger Code aus Buchstaben und Zahlen und entspricht der ISO-Norm 17442. Die ersten vier Symbole identifizieren den Registrar (LOU), der den Code ausgestellt hat, und ändern sich nicht, wenn das Unternehmen beschließt, den Registrar für den LEI-Code zu wechseln. Darauf folgen zwei Nullen, gefolgt von einem eindeutigen Code, anhand dessen das Unternehmen im GLEIF-Register identifiziert werden kann. Der Antrag wird immer als Ganzes (einschließlich LOU-Identifikationscode, Kontrollnummern und Unternehmenskennung) an das Register übermittelt. Anhand des LOU-Identifikationscodes kann zum Zeitpunkt der Anfrage nicht festgestellt werden, welcher Registrar des Mitgliedstaats den LEI-Code verwaltet. Diese Informationen sind jedoch öffentlich über die GLEIF-Datenbank oder über das LEI Europa-Validierungstool verfügbar.