Ausgabe

Gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2017/394 der Europäischen Kommission sind Wertpapierregistrierstellen verpflichtet, alle juristischen Personen anhand eines LEI-Codes zu identifizieren. Aufgrund der am 3. Januar 2018 in Kraft getretenen Richtlinie 2014/65/EU (MIFID 2) und der unmittelbar anwendbaren Verordnung (EU) Nr. 600/2014 (MIFIR, Artikel 26) sind alle Wertpapierdienstleistungsunternehmen bei Transaktionen mit öffentlich gehandelten Wertpapieren meldepflichtig. Der LEI-Code ist ein universeller Identifikationscode, der an juristische Personen vergeben wird und es dem Registrar ermöglicht, Wertpapiertransaktionen im Namen des Kunden gemäß dem durch die Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission festgelegten Transaktionsformular zu melden.

Wie wird ein LEI-Code ausgestellt?

Das Recht zur Vergabe des LEI-Codes haben Unternehmen (LOU oder Local Operating Unit), die von der GLEIF, der Dachorganisation des globalen LEI-Systems, akkreditiert sind. LOUs arbeiten mit LEI-Code-Registrierungsstellen zusammen, die die LEI-Registrierungsanträge der Kunden vorbereiten und sie zur Datenvalidierung und LEI-Code-Ausstellung an die LOUs weiterleiten. Wenn der LEI-Code ausgestellt wird, wird der LEI-Code an die E-Mail-Adresse des Kunden gesendet, und die LEI-Code-Daten des Unternehmens werden an die internationale GLEIF-Datenbank übertragen.

Wie wird ein LEI-Code verlängert?

Der LEI-Code wird für 1 Jahr ausgestellt. Um die Zuverlässigkeit der Daten zu erhöhen und sie aktuell zu halten, muss der LEI-Code einmal jährlich verlängert werden. Die Europäische Wertpapiermarktaufsichtsbehörde (ESMA) hat den Marktteilnehmern versichert, dass zur Einhaltung der MiFID II/MiFIR-Vorschriften der LEI-Code aktiv sein muss (Status „ISSUED“ in der GLEIF-Datenbank), und regulierte Finanzinstitute keine Aufträge für Transaktionen mit börsennotierten Wertpapieren von Kunden mit abgelaufenem LEI-Code akzeptieren sollten. Eine Verlängerung des LEI-Codes ist 60 Tage vor Ablauf der Gültigkeitsfrist möglich. Um den Verlängerungsprozess zu starten, muss das Unternehmen einen entsprechenden Antrag auf der Website eines LEI-Code-Dienstleisters stellen.